Beurkundet wird: Vor dem Reichskammergericht wird seit langem ein Prozeß zwischen dem verst. Reichserbtruchsessen Christoph bzw. seinen Erben Wilhelm Heinrich und Friedrich [jeweils voller Titel] auf der einen Seite und den Untertanen des Hohentenger Amts Adam Unger, Brosi Vogt, Basti Schelling, Hans Entzenmüller, Hans Stumpp, den Erben Jacob Wöllhaffs und Leonhard Bremlin zu Ölkofen auf der anderen Seite geführt; mehrere Mandate und Urteile sind ergangen [die einzelnen Prozeßschritte sind wiedergegeben]. Die regierenden Reichserbtruchsessen und die Hohentenger Untertanen bzw. deren Erben treffen folgende Vereinbarung: 1) Der Prozeß und alle Streitigkeiten sind aufgehoben; hierzu wird das Notwendige beim Reichskammergericht und bei der Mainzer Kanzlei veranlaßt. Alle entstandenen Kosten tragen die Reichserbtruchsessen. 2) Alle in dem Prozeß ergangenen und noch zu erwartenden Urteile, bes. jene beiden vom 17. August 1601 und 13. Dezember 1602, und Mandate, sofern sie für die Prozeßgegner der Reichserbtruchsessen von Vorteil sind oder sein könnten, werden für ungültig erklärt; die Hohentenger Untertanen verzichten auf ihre Durchsetzung und werden sich zu keiner Zeit auf sie berufen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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