Gesamtarchiv von Landsberg-Velen (Dep.), Wocklum - Akten (Bestand)
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U 132 Wo U 132
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Form und Inhalt: Zwischen 1314 und 1381 sind hier die Ritter von Wockenheim festzustellen. 1433 tritt zum ersten Male die Familie Hase auf. In diesem Jahr verkauften der alte Wilhelm und sein Sohn Degenhard ein Gut zu Balve, das ihnen von Albert von Wockenhem "angestorben" war, an die Balver Kirche. Schon 1451 verkaufte Degenhard Hase das halbe Haus Wockelheim an Johann von Böckenförde gt. Schüngel. Die zweite Hälfte von Wocklum befand sich damals schon in Händen der Familie von Schüngel zu Echthausen, von der es über die Wrede zu Fronsberg später an die Familie v. Plettenberg kam und wieder mit der andern Hälfte vereinigt wurde. Dieses 2. Haus (auch Arnd-Schüngel-Haus gt.) besteht nicht mehr.
Das 1451 an die Familie v. Böckenförde gt. Schüngel verkaufte Haupthaus unterlag häufigem Besitzwechsel. Der Käufer Johann v. Böckenförde gt. Schüngel, Landdrost in Westfalen war zweimal verheiratet (1. Anna von Meschede, 2. Agathe von Fürstenberg, Witwe v. Plentling). Die 2. Frau brachte eine Tochter, Elisabeth v. Pentling, in die Ehe ein. Johann hatte aus seiner 1. Ehe 2 Söhne, Heinrich und Kaspar und 7 Töchter. Der älteste Sohn Heinrich, ebenfalls Landdroste, heiratete 1512 die genannte Elisabeth v. Pentling. Aus der Ehe entsprangen keine Kinder. Der 2. Sohn Kaspar (verh. Frl. v. Dücker?) hinterließ 1 Sohn und 7 Töchter. Die jüngste heiratete Johann von Werminghaus zum Klusenstein und schenkte ihm 2 Söhne Johann und Kaspar.
Der obengenannte Heinrich von Böckenförde gt. Schüngel und seine Ehefrau Elisabeth v. Pentling hatten testamentarisch bestimmt, daß Elisabeth Alleinerbin sein sollte. 1563 vermählte sich Elisabeth in 2. Ehe mit dem Drosten zu Balve, Hermann v. Hatzfeld, der damit in den Besitz von Wocklum kam. Ihr Neffe Heinrich hatte darauf verzichtet. Die Gebrüder v. Werminghaus (Johann und Kaspar) strengten (zuerst gemeinsam, später Kaspar allein) bei den Gerichten zu Werl, Köln, Speyer einen Erbschaftsprozeß an, der 1667 dahin entschieden wurde, daß beide Teile (also Elisabeth v. Pentling, Frau v. Hatzfeld und Kaspar von Werminghaus) als Erben Heinrich v. Böckenfördes erklärt wurden.
Während der truchsessischen Wirren, in denen Hatzfeld ein Gegner des Kurfürsten Gebhard Truchseß war, wurde das Haus Wocklum 1583 beschlagnahmt und später niedergebrannt.
Hermann v. Hatzfeld vermachte im Testament vom 15. 7. 1591 seine Güter im Amt Balve zur Hälfte an die Söhne (Johann und Wilhelm) seiner Schwester Helene, vermählte v. Plettenberg, zur andern Hälfte an 4 Töchter seines Bruders Johann. Für den Fall eines Prozesses mit denen v. Werminghaus war bestimmt, daß 3 Nichten leer ausgehen sollten. Danach sollte nur 1 Nichte (verh. m. Georg von Böckenförde gt. Schüngel) erben.
Hermann v. Hatzfeld starb 1600. Die Erben ließen das Haus bis 1637 gemeinschaftlich verwalten. 1637 wurde so geteilt, daß eine Hälfte an Ernst Dietrich v. Schüngel zu Echthausen, die andere an Dietrich v. Plettenberg kam. Dietrich fiel 1638/39 in Hessen. Er war mit Wilhelmine Dorothea Weigen zu Ameke verheiratet und hinterließ 1 Tochter, Anna Catharina, die sich am 3. 3. 1646 mit dem Landdrosten Dietrich Frhr. v. Landsberg, Herrn zu Erwitte, vermählte. Sie starb schon nach 3 Monaten.
Dietrich v. Landsberg hatte bereits am 16. 4. 1646 Besitz von Wocklum ergriffen. Allerdings machte eine Tante seiner verstorbenen Frau, Helene v. Dinklage geb. v. Plettenberg, Ansprüche geltend. Sie wurde durch 6500 Rtl. abgefunden. Damit war die Plettenbergische Seite des Hauses in Landsbergischem Besitz. Die Schüngelsche Seite (nach der Erbteilung von 1637) erwarb Dietrich v. Landsberg am 16. 5. 1649 von Ernst Dietrich v. Schüngel für 14000 Rtl. Auch an den kurländischen Zweig der v. Plettenberg mußten noch 4500 Rtl. als Abfindung gezahlt werden.
Trotzdem kam Dietrich v. Landsberg nicht in ruhigen Besitz. Die Erben v. Werminghaus strengten einen Prozeß beim Reichskammergericht an, wonach 1667 Dietrich das halbe Haus Wocklum und 1/6 der Einkünfte an einen Herrn v. Ruschenberg (als Erben Werminghaus) abtreten mußte. Ruschenberg wurde durch 12000 Rtlr. abgefunden.
Am 20. 2. 1681 errichtete Dietrich v. Landsberg ein Fideikommiß. Er starb 1684. Sein ältester Sohn, münst. Generalleutnant Franz Anton v. Landsberg (verh. m. Anna Maria v. Galen) hinterließ eine Tochter Helene, die einen Frhr. v. Schmising zu Tatenhausen heiratete. Sämtliche Brüder des Generals waren geistlich. Das Geschlecht wäre damit jetzt ausgestorben, wenn nicht sein Bruder Ferdinand Franz mit päpstlichem Dispens 1732 Maria Theresia v. d. Reck zu Steinfurt geheiratet hätte. Jedoch machte ihm der Schwiegersohn des Generals (Frhr. v. Schmising) die Erbfolge streitig. Das RKS verurteilte aber Schmising zur Herausgabe der landsbergischen Güter, die er schon in Besitz genommen hatte.
1752 wurde Haus Wocklum neu aufgebaut.
Münster, 1. 6. 1959
W. Kohl
Durch seine zweite Ehe mit der Erbtochter Anna Katharina v. Plettenberg zu Meyerich (8 18.3.1646, + 11.4.1646) erwarb Dietrich v. Landsberg zu Erwitte eine Hälfte von Wocklum, die er sich nach verschiedenen Erbauseinandersetzungen sicherte. Die andere Hälfte kaufte der Landdrost im Jahre 1649 von Ernst Dietrich Schüngel. Haus Wocklum wurde in der Folgezeit zum Hauptwohnsitz der Familie v. Landsberg.
Die Archive Erwitte und Wocklum ergänzen sich hinsichtlich der Unterlagen über die Familiengeschichte und das öffentliche Wirken.
In dem bisher vorhandenen, nunmehr überholten Findbuch von Wocklum waren etwa 60% des Bestandes erfaßt. Das jetzige Findbuch erschließt das gesamte Archiv Wocklum. Akten über Bergwerks- und Hüttenangelegenheiten gelangten zum Teil auch aufgrund des gesellschaftlichen Betriebes mit v. Dücker in das Westfälische Wirtschaftsarchiv Dortmund (Dep. der Firma Hertin in Balve).
Münster 1984
M. Wolf
Das 1451 an die Familie v. Böckenförde gt. Schüngel verkaufte Haupthaus unterlag häufigem Besitzwechsel. Der Käufer Johann v. Böckenförde gt. Schüngel, Landdrost in Westfalen war zweimal verheiratet (1. Anna von Meschede, 2. Agathe von Fürstenberg, Witwe v. Plentling). Die 2. Frau brachte eine Tochter, Elisabeth v. Pentling, in die Ehe ein. Johann hatte aus seiner 1. Ehe 2 Söhne, Heinrich und Kaspar und 7 Töchter. Der älteste Sohn Heinrich, ebenfalls Landdroste, heiratete 1512 die genannte Elisabeth v. Pentling. Aus der Ehe entsprangen keine Kinder. Der 2. Sohn Kaspar (verh. Frl. v. Dücker?) hinterließ 1 Sohn und 7 Töchter. Die jüngste heiratete Johann von Werminghaus zum Klusenstein und schenkte ihm 2 Söhne Johann und Kaspar.
Der obengenannte Heinrich von Böckenförde gt. Schüngel und seine Ehefrau Elisabeth v. Pentling hatten testamentarisch bestimmt, daß Elisabeth Alleinerbin sein sollte. 1563 vermählte sich Elisabeth in 2. Ehe mit dem Drosten zu Balve, Hermann v. Hatzfeld, der damit in den Besitz von Wocklum kam. Ihr Neffe Heinrich hatte darauf verzichtet. Die Gebrüder v. Werminghaus (Johann und Kaspar) strengten (zuerst gemeinsam, später Kaspar allein) bei den Gerichten zu Werl, Köln, Speyer einen Erbschaftsprozeß an, der 1667 dahin entschieden wurde, daß beide Teile (also Elisabeth v. Pentling, Frau v. Hatzfeld und Kaspar von Werminghaus) als Erben Heinrich v. Böckenfördes erklärt wurden.
Während der truchsessischen Wirren, in denen Hatzfeld ein Gegner des Kurfürsten Gebhard Truchseß war, wurde das Haus Wocklum 1583 beschlagnahmt und später niedergebrannt.
Hermann v. Hatzfeld vermachte im Testament vom 15. 7. 1591 seine Güter im Amt Balve zur Hälfte an die Söhne (Johann und Wilhelm) seiner Schwester Helene, vermählte v. Plettenberg, zur andern Hälfte an 4 Töchter seines Bruders Johann. Für den Fall eines Prozesses mit denen v. Werminghaus war bestimmt, daß 3 Nichten leer ausgehen sollten. Danach sollte nur 1 Nichte (verh. m. Georg von Böckenförde gt. Schüngel) erben.
Hermann v. Hatzfeld starb 1600. Die Erben ließen das Haus bis 1637 gemeinschaftlich verwalten. 1637 wurde so geteilt, daß eine Hälfte an Ernst Dietrich v. Schüngel zu Echthausen, die andere an Dietrich v. Plettenberg kam. Dietrich fiel 1638/39 in Hessen. Er war mit Wilhelmine Dorothea Weigen zu Ameke verheiratet und hinterließ 1 Tochter, Anna Catharina, die sich am 3. 3. 1646 mit dem Landdrosten Dietrich Frhr. v. Landsberg, Herrn zu Erwitte, vermählte. Sie starb schon nach 3 Monaten.
Dietrich v. Landsberg hatte bereits am 16. 4. 1646 Besitz von Wocklum ergriffen. Allerdings machte eine Tante seiner verstorbenen Frau, Helene v. Dinklage geb. v. Plettenberg, Ansprüche geltend. Sie wurde durch 6500 Rtl. abgefunden. Damit war die Plettenbergische Seite des Hauses in Landsbergischem Besitz. Die Schüngelsche Seite (nach der Erbteilung von 1637) erwarb Dietrich v. Landsberg am 16. 5. 1649 von Ernst Dietrich v. Schüngel für 14000 Rtl. Auch an den kurländischen Zweig der v. Plettenberg mußten noch 4500 Rtl. als Abfindung gezahlt werden.
Trotzdem kam Dietrich v. Landsberg nicht in ruhigen Besitz. Die Erben v. Werminghaus strengten einen Prozeß beim Reichskammergericht an, wonach 1667 Dietrich das halbe Haus Wocklum und 1/6 der Einkünfte an einen Herrn v. Ruschenberg (als Erben Werminghaus) abtreten mußte. Ruschenberg wurde durch 12000 Rtlr. abgefunden.
Am 20. 2. 1681 errichtete Dietrich v. Landsberg ein Fideikommiß. Er starb 1684. Sein ältester Sohn, münst. Generalleutnant Franz Anton v. Landsberg (verh. m. Anna Maria v. Galen) hinterließ eine Tochter Helene, die einen Frhr. v. Schmising zu Tatenhausen heiratete. Sämtliche Brüder des Generals waren geistlich. Das Geschlecht wäre damit jetzt ausgestorben, wenn nicht sein Bruder Ferdinand Franz mit päpstlichem Dispens 1732 Maria Theresia v. d. Reck zu Steinfurt geheiratet hätte. Jedoch machte ihm der Schwiegersohn des Generals (Frhr. v. Schmising) die Erbfolge streitig. Das RKS verurteilte aber Schmising zur Herausgabe der landsbergischen Güter, die er schon in Besitz genommen hatte.
1752 wurde Haus Wocklum neu aufgebaut.
Münster, 1. 6. 1959
W. Kohl
Durch seine zweite Ehe mit der Erbtochter Anna Katharina v. Plettenberg zu Meyerich (8 18.3.1646, + 11.4.1646) erwarb Dietrich v. Landsberg zu Erwitte eine Hälfte von Wocklum, die er sich nach verschiedenen Erbauseinandersetzungen sicherte. Die andere Hälfte kaufte der Landdrost im Jahre 1649 von Ernst Dietrich Schüngel. Haus Wocklum wurde in der Folgezeit zum Hauptwohnsitz der Familie v. Landsberg.
Die Archive Erwitte und Wocklum ergänzen sich hinsichtlich der Unterlagen über die Familiengeschichte und das öffentliche Wirken.
In dem bisher vorhandenen, nunmehr überholten Findbuch von Wocklum waren etwa 60% des Bestandes erfaßt. Das jetzige Findbuch erschließt das gesamte Archiv Wocklum. Akten über Bergwerks- und Hüttenangelegenheiten gelangten zum Teil auch aufgrund des gesellschaftlichen Betriebes mit v. Dücker in das Westfälische Wirtschaftsarchiv Dortmund (Dep. der Firma Hertin in Balve).
Münster 1984
M. Wolf
ca. 38000 Akten.
Bestand
German
Zur Genealogie der Familie v. Landsberg siehe: Landsberg-Jahrbuch für den Landsbergschen Familien-Verband, 13. Jg., 1935.
Zur Besitzgeschichte siehe: "Schloß Wocklum und seine Bewohner". Landsberg, Vierteljahrsschrift für den Landsbergschen Familienverband, 3. Jg., 1925.
Zum Industriebetrieb vergl.: F.L. Hinz, Die Geschichte der Wocklumer Eisenhütte als Beispiel westfälischen adeligen Unternehmertums. Eine technik-, sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Untersuchung (Altenaer Beiträge Bd. 12) 1977.
Zur Besitzgeschichte siehe: "Schloß Wocklum und seine Bewohner". Landsberg, Vierteljahrsschrift für den Landsbergschen Familienverband, 3. Jg., 1925.
Zum Industriebetrieb vergl.: F.L. Hinz, Die Geschichte der Wocklumer Eisenhütte als Beispiel westfälischen adeligen Unternehmertums. Eine technik-, sozial- und wirtschaftsgeschichtliche Untersuchung (Altenaer Beiträge Bd. 12) 1977.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
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