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Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, und Bischof Reinhard I. von Worms bekunden, dass sie dem Johann von Gent [?] genannt Fuchs (von Geynt den man nennet Fuschs) treuer Dienste wegen seine Güter im Amt Dirmstein auf Lebtag dahin gefreit haben, dass sie wie Güter dort gesessener Edelleute gehandhabt werden und er für diese in keiner Weise beschwert werden soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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