Diepold Schnider von Bissingen, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er in einer Streitsache, die seinen Bruder Jonß Schnider betraf, vor dem Untervogt zu Kirchheim den Schultheiß von Bissingen bedroht hatte, auf Fürbitte unter der Bedingung freigelassen, daß er künftig solche Ungehörsamkeiten gegen die Obrigkeit unterläßt, sich stets als Gelobter und Geschworener erweist, verpflichtet sich, dies zu halten und schwört U. Außerdem gelobt er, sich in dieser Angelegenheit einem Rechtsverfahren zu stellen, falls es der Herzog für erforderlich halten sollte, und das Urteil das über ihn verhängt würde, anzunehmen und zu vollziehen. Er stellt ferner 3 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. der Obrigkeit nach Kirchheim in den Turm zu überantworten oder aber der Herrschaft 200 lb. h. zu bezahlen. Bürgen: sein Bruder Jonß Schnider, Jörg Ychtner, beide zu Bissingen, und Hans Schnider von Jesingen