Gerhard von Eller zu Oefte macht bekannt, daß er mit Abt Heinrich Duden folgende Vereinbarung getroffen hat: Gerhard hat das Gut Sellenborn (Selle-) bei der Roßdelle zur Verbesserung des Lehens Haus und Schloß Roßdelle durch Tausch von Hans in der Haselbeck (Hassel-) gegen den Schapshof erworben. Er hat zuvor mit Zustimmung des Abts das Dienstmannslehen Brackerscheid laut der darüber ausgestellten Urkunde dem + Johann von Landsberg zu Landsberg überlassen, wobei er sich verpflichtet hat, das Gut Sellenborn und sonst noch zu erwerbenden Besitz dem Abt als Lehen anzuweisen. Dieser Besitz ist von zwei Lehnsleuten des Abts besichtigt und für gleichwertig befunden worden. Der Abt hat ihn darauf mit dem Gut Sellenborn belehnt. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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