1586 November 20.Hans Hohman, Dorfmann zu Werkel (Werckell), und seine Frau Adelheid (Alheitt) verkaufen für sich und ihre Erben dem Hospital Gudensberg eine jährliche Rente von 1 Goldgulden, zahlbar zu Michaelis (September 29), für eine bereits erhaltene Hauptsumme von 20 Goldgulden. Bei nicht erfolgender Rentenzahlung darf das Hospital seine Zinsen und Unkosten aus ihrem Haus und ihrer Hofreite „zwischen Stoffell Guntter und dem wege“, aus einem Acker „uff den Sodeln, zwischen Dittmar Weinar [?] und Adam Weldecker“, aus einem Acker „ubern Kappelschen weg an seiten Adam“ sowie aus einem halben Acker „im Grebener zwischen Seill Joruss und Waber Johan“, alles in und bei Werkel gelegen, ziehen. Die Aussteller haben das Recht, die Hauptsumme jährlich vor Ostern und nach Zahlung aller Zinsen und Unkosten wieder auszulösen. Als Zeugen für den Wert des Pfandes und dessen Lastenfreiheit werden Hans Hane und Jost Hellebrand [?] angegeben. Auf Bitten der Aussteller kündigt Hans Hirsch, der Schultheiß von Gudensberg, sein Siegel an unter Ausschluss jeder Haftung durch und jedes Schadens für den Siegler oder den Landesfürsten.Original, Pergament, deutsch

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Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck. Landeskirchliches Archiv
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