Peter Bader und seine Ehefrau Adelheid bekennen, dass ihnen Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm ihre Badestube in Ulm in der Hafengasse [abgegangenes sogenanntes Hafenbad, Bereich Hafenbad 9] zu Erbrecht verliehen haben. Sie verpflichten sich, der Stadt Ulm von der Badestube sowie von einem jährlichen Zins von 6 Pfund Heller Ulmer Stadtwährung jede Woche am Sonntag 1 Pfund und 4 Schilling Heller Ulmer Stadtwährung zu entrichten. Den Zins haben sie von Georg Wiss erworben. Er lastet auf den Häusern und Hofstätten des Stefan Tächlin, des Krämers Wissinger und des Glogg von Thalfingen [Gde. Elchingen/Lkr. Neu-Ulm] in Ulm. Mitverliehen wird ihnen auch die Wasserleitung, die die Stadt Ulm von den dafür angelegten Brunnen zu der Badestube gelegt hat, und zwar in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Abschlusses des Leihevertrages befindet. Die Beliehenen sind berechtigt, notwendige Reparaturen oder Änderungen an der Wasserzuleitung vorzunehmen. Die Kosten dafür tragen sie und die Stadt je zur Hälfte. Neue Wasserleitungen zu der Badestube können die Beliehenen legen, allerdings auf ihre Kosten. Die Beliehenen dürfen den von der Stadt Ulm angelegten Abfluss für das Wasser aus der Badestube benutzen und an diesem auch notwendige Reparaturen oder Änderungen vornehmen.