Papst Martin V. bestätigt Dr. Heinrich Neithardt, Kanoniker der Kirche von Augsburg, eine vom abgesetzten Papst Johannes XXIII. gewährte Dispensation darüber, dass Neithardt verschiedene Pfründen nebeneinander besitzen darf, darunter die Pfarrei Altheim, die Propstei von St. Cyriak in Wiesensteig sowie ein Vikariat in Straubing (Strubing) und die Heiligkreuzkapelle in Mannenbach (Monbach) mit Einkünften von 50 Mark Silber.