Kaspar Götz von Gruorn, wegen Teilnahme am unerlaubten Fischen während des Bauernkriegs und Abnahme von Fischen zu einer Geldstrafe von 10 fl verurteilt, hälftig auf Weihnachten (24. Dez.) und Lichtmeß (2. Febr. 1526) an den Forstmeister zu Urach zu entrichten, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit nicht mehr zu fischen oder Waidwerk zu treiben und auch keine Büchse mehr bei sich zu tragen. Er stellt seinen Bruder Ludwig Götz von Gruorn als Bürgen, der sich im Falle säumiger Zahlung zur Übernahme der Geldstrafe und bei Übertretung dieser Verschreibung zur Bezahlung weiterer 10 fl verpflichtet.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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