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Amtleute, Gericht und Heiligenpfleger zu Hohenstadt einigen sich in Irrungen wegen vier Lehen der Heiligen zu Hohenstadt, die etlichen Personen zu Erblehen verliehen worden sind, dahin daß künftig die Inhaber der Lehen aus jedem 5 Scheffel beiderlei Korn jährl. Gült und 5 Schilling Heller jährl. Zins den Heiligen überantworten sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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