Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er seinem Getreuen Eitel von Sickingen, Ritter, aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen, bewilligt hat, dass dieser auf dem pfalzgräflichen Schloss Winzingen (Wyntzingen) auf Lebtag seinen Wohnsitz nehmen mag. Eitel soll das Schloss behüten, versorgen und versehen, sodass es der Pfalz nicht verloren geht oder beschädigt wird. Pfalzgraf Philipp behält sich vor, das Schloss auf eigene Kosten zu seinen Geschäften zu gebrauchen, wobei er Eitel dabei schadlos halten will. Eitels Knechte und Gesinde sollen geloben, den Pfalzgrafen jederzeit einzulassen und ihm aufzuwarten. Für die Burghut soll Eitel jährlich vom Landschreiber zu Neustadt zu St. Michaelstag [29.09.] 40 Malter Korn, 60 Malter Hafer, 3 Fuder Wein, 4 Wagen Heu, 1000 Bund Stroh und 12 Klafter Holz erhalten, dazu mag er die Wiese nutzen, die der Ritter Engelhard von Neipperg in gleicher Weise gebraucht hatte. Der Inhaber mag "uff des schloß gerechtigkeit" und in dem zugehörigen Bezirk Hasen jagen. Geld für über die Dachung hinausgehende Bauarbeiten will der Pfalzgraf ihm durch den Landschreiber reichen lassen. Eitel soll mit seinen Knechten und Pferden, wie sie jederzeit gerüstet sind, dem Pfalzgrafen in dessen Angelegenheiten dienen, wofür er Treue und Huld gelobt hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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