Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass zwischen Alexander Bellendörfer und dessen Ehefrau Katharina Hart (Hartin) und Bernhard Holzinger von Weil (Holtzingern von Wil) und dessen Ehefrau Barbara Hart einerseits und Meister Philipp Aberlin, Lizenziat, und dessen Ehefrau Margarethe Hart andererseits Irrungen bestanden haben, worüber Urteile vor dem Hofgericht Philipps und sodann kraft einer kaiserlichen Kommission vor dem Erzbischof von Mainz ergangen waren. Nachdem die Parteien nach einer Appellation an den Bischof zu Speyer als kaiserlicher Kommissar weiterhin strittig sind, hat Kurfürst Philipp sie als Landesfürst und zur Vermeidung weiterer Kosten an fremden Gerichten darum ersucht, ihm die Sache zum Entscheid anheimzustellen, was beide Seiten gelobt haben. Kurfürst Philipp entscheidet, dass die vor dem Speyerer Bischof anhängige und mit Urteil nicht rechtskräftig gewordene Hauptsache sowie die Verhandlung über Kosten und Schäden vor solchen seiner Richter und Räte, die am vormaligen Urteil des Hofgerichts vormals nicht beteiligt waren, zu verhören sind und ein endgültiger Entscheid unter Rechtsmittelverzicht aufzurichten ist. Alle vorher ergangenen Urteile, Appellationen und Verhandlungen sollen mit Ausnahme der rechtsgültig gewordenen Endurteile aufgehoben sein. Alexanders und Bernhards wechselseitige Forderungen sollen in diesem Anlass nicht inbegriffen sein.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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