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Prior Heinrich von St. Marien in Riechenberg, Diözese Hildesheim, und Prior Bernhard von St. Pancratius in Hamersleben, Diözese Halberstadt, vermitteln als vom Generalkapitel zu Windesheim bestellte Visitatoren der Klöster St. Meinulf in Böddeken und St. Peter in Dalheim, Paderborner Diözese, im Streit beider Klöster um die Klärung bestimmter Punkte, und zwar um ein von einem Goldschmied gefertigtes Kleinod, das Stifter zu ihrem Seelenheil beiden Klöstern geschenkt hatten, einem Stifter aber verpfändet war unter der Bedingung, daß der Erlös des Kleinods je zur Hälfte beiden Klöstern zukommen sollte; um 100 Gulden, die der ehemalige Prior von Böddeken, Arnold Holt, dem Prior in Dalheim zurückzugeben versprochen hatte; um ein kleines in Niederntudorf liegendes, von einem gewissen Gronekol Kloster Dalheim gestiftetes Gut; um den Nachweis von Urkunden über Äcker auf dem Sintfeld; um Güter in Atteln und Haverinchusen; um die zur Zeit der Trennung Dalheims von Böddeken bestehenden Grenzen wegen strittiger Viehweide; um das Vermögen jener Böddeker Mönche, die in Dalheim ihre zweite Profeß abgelegt haben; um eine beim Konvent in Böddeken hinterlegte Urkunde über Einkünfte von 6 Gulden, die Hinrich Brockman bei der Stadt Geseke aufgenommen und Johannes Bardeman übertragen hatte. Die Vermittler erreichen, daß Böddeken Dalheim die Hälfte des Zehnten in Ostelren verkauft und Dalheim Böddeken eine Rente von 3 Schillingen, die jährlich auf Martini fällig sind, für 30 Gulden und 10 Schillinge Paderborner Währung überläßt. Der Zehnte kann nach Ablauf von zehn Jahren jährlich auf Michaelis mit der gleichen Summe wieder eingelöst werden. Siegel der Aussteller, des Priors und Konvents in Dalheim und des Priors und Konvents in Böddeken angekündigt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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