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Hermann van der Heyde verkauft an Gerd van Ense, Knappe, Stwings(?) Haus, Hermanns Haus und Beynen Haus zu Tüllinghof im Kirchspiele Lüdinghausen und gelobt ihm unter der Verpflichtung des Einlagers zu Limbergen rechte Währschaft zu leisten, sobald Gerd van Ense dies von ihm bei dem Pförtner oder einem Burgmannen zu Pazlar fordern lässt. Außerdem hat er Heinrich den Wulf von Lüdinghausen als Lehnherrn veranlasst, den Käufer mit diesen Häusern zu belehnen, und verspricht, die Grundstücke von den Ansprüchen, die sein Bruder Lappe daran hat, und von anderen Lasten zu befreien. Die Auflassung bewirkt er vor dem Münsterschen Freigrafen Ludeke von Rechede zu Senden. Zeugen bei der Auflassung: Wilhelm von Ense, Godert von Arnsberg und Wilkin von Schentorpe

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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