Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bestimmungen über die Ausübung bürgerlicher Ehrenrechte der am Maiaufstand 1849 beteiligten, jedoch begnadigten Staats-, Kirchen-, Schuldiener und städtischen Beamten
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bestimmungen über die Ausübung bürgerlicher Ehrenrechte der am Maiaufstand 1849 beteiligten, jedoch begnadigten Staats-, Kirchen-, Schuldiener und städtischen Beamten
Sächsisches Staatsarchiv, 10736 Ministerium des Innern, Nr. 04153 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
10736 Ministerium des Innern
10736 Ministerium des Innern >> 06 Gemeindesachen und Kommunalaufsicht >> 06.02. Angelegenheiten von Städten und Gemeinden >> 06.02.03 Bürgerrechte, Ehrenbürgerrechte, Wahlrecht
1850 - 1851
Enthält u. a.: Auseinandersetzung zwischen Justiz- und Kultusministerium.- Grundsätze und Stimmberechtigung, Wählbarkeit in Gemeindeangelegenheiten.
Akten
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).