Schülerbeförderung
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 D934010/120
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 1/004 Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993
Hörfunksendungen des SDR aus dem Jahre 1993 >> September
4. September 1993
Vor über zehn Jahren übertrug das Land die Schülerbeförderung auf die Landkreise und die erhielten dafür vom Land einen Zuschuß. Das Land kürzt nun die Zuschüsse zur Schülerbeförderung. Die Landkreise holen sich nun das fehlende Geld von den Eltern der Schüler. SUS: Sie hat vier schulpflichtige Kinder. Die Erhöhung der Beiträge zur Schülerbeförderung machen sich bei ihr finanziell sehr bemerkbar, da gleichzeitig alles andere teurer wird. BENDER: Der Landkreis ist der falsche Adressat bei der Beschwerde wegen der Erhöhung der Beiträge zur Schülerbeförderung. Der eigentliche Schuldige in dieser Situation ist das Land. BREGENZER: Die Landkreise haben in den vergangenen Jahren vom Schülertransport profitiert. Die Zuschüsse vom Land an die Landkreise waren größer, als die tatsächlichen Ausgaben der Landkreise. TRUMPP: Die Landkreise sind in den vergangenen Jahren durch die Zuschüsse des Landes zur Schülerbeförderung gut gefahren. Die Überschüsse sind in den öffentlichen Nahverkehr investiert worden. HELLER: Sie fordert von den Landkreisen, daß sie Regelungen verabschieden sollten, wonach sozial schwache Familien von den Kosten zur Schülerbeförderung befreit werden sollten. DENNINGER: Der Elternbeirat der Max-Eyth-Schule von Bieringen fordert den Hohenlohekreis auf, den Beschluß über den Eigenanteil der Schüler bei der Schülerbeförderung zurückzunehmen. SCHMID: Der Omnibusverband befürchtet finanzielle Einbußen durch den Beschluß, weil viele Eltern dazu übergehen werden, ihre Kinder mit dem eigenen PKW zur Schule zu bringen.
0:09:40; 0'09
Audio-Visuelle Medien
Bender, Raimund
Denninger, Klaus
Heller, Gabriele
Schmid, Rolf
Sus, Marianne
Bieringen : Schöntal KÜN
Ludwigsburg LB
Tamm LB
Öffentlicher Nahverkehr
Partei; SPD
Schule: Schülerbeförderung
Schule; Max-Eyth-Schule Bieringen
Verband; Elternbeirat
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
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