Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass sich zwischen Prior und Konvent der Augustiner zu Heidelberg einerseits und Hans Reuter (Ruter Hannsen), Amtsknecht zu Germersheim, und dessen Miterben andererseits Irrungen über die hinterlassene Habe des Erhard Bott (Botten) gehalten haben. Die Augustiner fordern diese wegen eines Geschäfts, das Erhard getan habe, nachdem er etliche Zeit im Kloster versorgt worden sei, seinen Sohn als Profess in das Kloster gegeben habe, der das Erbe an das Kloster einbringe. Hans Reuter erwidert, dass das Geschäft nicht rechtskräftig und er der nächste natürliche Erbe als Erhards Neffe sei, zumal dessen Sohn nicht mehr lebe. Kurfürst Philipp hat die Parteien mit ihrer Zustimmung dahin vertragen, dass die Augustiner dem Hans Reuter 75 Gulden zukommen lassen sollen, die auf Erhards Haus beim Marktbrunnen (marckbronn), "so Klem erkaufft hatt", ausständig sind. Dazu erhält Hans den Brief über 120 Gulden Hauptgeld und 6 Gulden Gülte auf dem Komtur und Haus zu Heimbach mit den ausstehenden Gültzahlungen über drei oder vier Jahre. Der Rest an liegender oder fahrender Habe, Barschaft und dergleichen fällt an die Augustiner. Hans verzichtet auf alle weiteren Ansprüche in der Sache und will das Kloster im Namen seiner Miterben, namentlich Drudenklaus, Hans Tuchscherer (Duchscherer), Kelterbach zu Speyer (Kellterbach zu Spir), Matthias (Mathis) Kremer und Konrad Winlin zu Germersheim, vertreten und schadlos halten. Davon ausgenommen ist der Profess Niklas, Erhards Sohn, gegen den Hans die Miterben nicht vertreten will. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Entscheidbriefs.