Dieter von Mainz, gewählter und bestätigter Erzbischof, gelobt gegenüber seinem lieben besonderen Freund Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz, ihm das Drittel an der Herrschaft Kirchheim, Dannenfels und Stauf, das der Pfalzgraf vor einigen Jahren [1452] von des Ausstellers Oheim Johann III. von Nassau-Saarbrücken auf einen Wiederkauf gekauft und vor der Fehde und Feindschaft zwischen Pfalz und Mainz innegehabt hatte, zukommen lassen zu wollen. Der Erzbischof versichert, den Burgfrieden in den Schlössern und Gebieten (kreißen) der Herrschaft bis zur Wiederlösung zu wahren, so wie er vor Zeiten von einem Erzbischof von Mainz, Stefan von Pfalz-Simmern-Zweibrücken, Graf Friedrich III. von Veldenz, Johann III. von Nassau-Saarbrücken und Philipp II. von Nassau-Weilburg urkundlich vereinbart worden war.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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