Unter Vermittlung der Wengenpfleger Hans Schad und Franz Ritter, beide Richter und Mitglieder des Rates der Reichsstadt Ulm, sowie des Bürgermeisters und gesamten Rates daselbst vergleichen sich Georg (Boner), Propst des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen in Ulm, und der dortige Konvent hinsichtlich eines observanz- und statutenmäßigen ruhigen und friedlichen Zusammenlebens, der Abschaffung bzw. Verweisung der in jüngster Zeit durch den Propst aufgenommenen und dem Konvent missliebigen Diener und Leute, der Beibehaltung des seit einiger Zeit umstrittenen Chorgitters, des freien Zugangs Ulmer Bürger und auswärtiger Personen zum Stift sowie auch umgekehrt des freien Zugangs der Kanoniker in die Stadt Ulm, der angeblichen Beschneidung der Kompetenzen stiftischer Ämter und Würden durch den Propst, der im Vergleich zu anderen Gotteshäusern ungewöhnlich harten Bestrafung der Konventualen bei obedienzwidrigem Verhalten und schließlich der hinreichenden, zu keiner Klage Anlass gebenden Speisung und Alimentierung der Stiftsherren.