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Kurfürst Ottheinrich von der Pfalz bekundet, dass er Philipp von Bettendorff, Vogt zu Mosbach, 50 Gulden Gült, zahlbar jährlich zu Lichtmess [= 2. Februar] auf der Kammer zu Heidelberg, zu einem erblichen Leibmannlehen verliehen hat. Das Lehen ist dem Empfänger von dem verstorbenen Kurfürsten Friedrich [II.] angesetzt worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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