Kurfürst Friedrich von der Pfalz bekundet, dass er Bernolph von Gemmingen, des verstorbenen Eberhard von Gemmingen ältester Sohn, für diesen selbst, und für dessen Bruder Schweickard sowie für Eberhard, Hans Wilhelm und Reinhard von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Söhne, ein Drittel am großen und kleinen Zehnt in Steiner und Kochertürner (Türner) Gemarkung samt allen Nutzungen und Zugehörungen von wegen der Herrschaft Weinsberg zu Mannlehen verliehen hat.