Bürgermeister, Richter und Gemeinde zu Vaihingen, denen Graf Eberhard (V.) d. Ä. den einen Pfennig vom Wegzoll überlassen hat, verpflichten sich dafür Wege und Straßen in ihrer Mark zu bauen und zu erhalten.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...