Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Mechthild von Erligheim (Erlickem), Witwe des Hans von Weingarten, auf ihr Ersuchen hin und aus besonderer Gnade in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie bis auf Widerruf wie andere Schirmverwandte in zukünftigen Angelegenheiten zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihr der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den mit Recht gewiesenen Instanzen genügt und sie dem nachkommen will. Kurfürst Philipp weist seinen [ungenannten] Vogt zu Germersheim, den derzeitigen wie den zukünftigen, um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an.