Werner erwählter Erzbischof von Mainz (Moguntin.) überträgt seinem Verwandten (consanguineo) Emich (E.) Grafen von Leiningen (Liningin) die Lehen, die dieser bisher von der Mainzer Kirche hatte. Werner gesteht zu, daß diese Lehen den Graten Gerhard (G.) von Diez (Ditsch) und Dieter (D.) von Katzenelnbogen (Katzenelembogen) sowie den Herren Gottfried (G.) von Eppstein (Eppen-) und Reinhard (R.) von Hanau (Hagenowe) übertragen werden; diese sollen sie den Töchtern ausliefern, wenn diese den Vater überleben. Die Töchter sollen die Lehen dann von der Mainzer Kirchetragen. Siegel des Ausstellers.

Vollständigen Titel anzeigen
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...