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Kaiser Friedrich III. befiehlt dem Bürgermeister, Schöffen und Rat des königlichen Stuhls und der Stadt Aachen, das Stift B. M. daselbst nicht weiter unter Berufung auf ein ihm erteiltes Privilegium zur Einschreibung von dessen Gütern und Renten ins Stadtbuch nötigen zu wollen, vielmehr die noch nicht eingeschriebenen Einkünfte demselben unbehindert zufließen zu lassen. G. zu Nuremberg, am zehnden tag des monats Decembris, nach Cristi geburde viertzehenhundert und im sieben und achtzigisten, unsers kaiserthumbs im sechsunddreissigisten jaren.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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