Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz unterrichtet den Keller und die Knechte des Schlosses und Amts zu Rotenberg, die Stadt Rotenberg und die Einwohner und Untertanen der zugehörigen Dörfer und Weiler, dass er die Hälfte von Schloss und Stadt mit allen Zugehörungen an Bischof Matthias von Speyer zum Nießbrauch auf Lebtag - und nicht länger - überantwortet hat. Dem Pfalzgrafen und Bischof sollen alle Rechte und Gefälle gemeinschaftlich zustehen. Kurfürst Friedrich weist die Amtleute und Untertanen um Huldigung und Gehorsam gegenüber dem Bischof als ihrem rechtmäßigen Herrn für die verschriebene Hälfte an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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