Hieronymus Winckelhofer von Ehingen, öffentlicher Notar, beurkundet auf Ersuchen der Äbtissin Cordula von Reischach, die vor ihm durch Andreas Hoffmann eidlich übernommene, in sechs Artikel gefasste Verpflichtung betreffend die Ausübung des Amtes, das Verhalten gegenüber der Patronin und den Hintersassen des Klosters und den priesterlichen Lebenswandel und seine darauf erfolgte Zulassung zur Pfarrei in Harthausen durch die Äbtissin.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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