Dem kurfürstlich sächsischen Amt Stolpen zustehende, bei der Bürgerschaft zu Bischofswerda haftende geistliche, von Vigilien, Anniversarien, Seelenmessen u. a. stammende Erbzinsen, so von Seiner Kurfürstlichen Durchlaucht Johann Georg II. von Sachsen 1675 dem damaligen Superintendenten zu Bischofswerda, Andreas Kühne, geeignet, nach dessen weiterer Beförderung nach Sankt Annaberg aber dem Rat zu Bischofswerda zum besseren Unterhalt und Besoldung ihrer Schulbediensteten erblich übergeben worden

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Sächsisches Staatsarchiv
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