Wolf Kulwein aus Brettach, zu Neuenstadt gef., weil er unlängst in den Wirtshäusern zu Brettach zotige Reden geführt und sich dabei schamlos betragen hatte, jedoch in Ansehung seiner Jugend und Torheit, sowie auf Fürbitten freigelassen, schwört U. und gelobt eidlich, seine Wohnsitz zu Brettach und im ganzen Amt Neuenstadt aufzugeben und bei seinem Ein- und Auswandel - der ihm verstattet wird - nie über Nacht darin zu bleiben und sich künftig überhaupt friedlich und anständig zu verhalten. Kulwein war bereits im vergangene Jahr wegen Unzucht ins Gefängnis gekommen, wurde aber damals auf Wohlverhalten und Besserung seines Lebenswandels wieder freigelassen.