Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bestätigt den inserierten Vertrag zwischen den Gemeinden Lustadt und Zeiskam über ihren Weidegang, der am 12.06.1443 von Ulrich von Weingarten, Komtur zu Heimbach, und Konrad von Lengenfeld (+), Vogt zu Germersheim, für die Dauer von 50 Jahren aufgerichtet worden war. Sollte eine der Parteien gegen die Bestimmungen verstoßen, mag der Pfalzgraf oder sein Amtmann zu Germersheim sie an Leib und Gütern strafen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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