Johannes Reiß von Rösch zu Ryssen (wo?), Tenorist, wegen wiederholten Burgfriedensbruchs zu Bebenhausen daselbst gef., jedoch auf Fürbitten harter Leibesstrafe enthoben und wieder freigel., gelobt eidlich, das Fürstentum Württemberg zu verlassen und nicht mehr zu betreten, und schwört U. Lit.: WVjH 1916 S. 417, wo fälschlich von einem Burgfriedensbruch in Urach die Rede ist.