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Kauf eines Kamps am Liebfrauentor
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Darin: RV: "up den grotten kamp by den Kostvelder wege" (16. Jh.) Reste einer Urkunde auf den Siegelpresseln: Zugunsten eines "Bernd" wird eine "overe wisch" und der "honkamp" verkauft (?).
Enthält: 10. Juli 1399: Vor Herman Cleyhorst, Richter des Bischofs "Otten van der Hoya to Monstere in unser kerspele overwater" verkaufen Diderich Hadewyck genannt Duvel und seine Frau Grete dem Cope van Schonenbeke, Amtmann des Magdalenenhospitals, zum Nutzen des Hospitals für eine ungenannte Summe Geldes einen Kamp am Liebfrauentor "bi der vesteghe" zwischen Kämpen des Hospitals und des Kerstiane ton Vohove. Der Kamp ist mit 1 Malter Morgenkorn an das Domkapitel und mit 1 M. Rente an den genannten Kerstian belastet. Als Bürge tritt Wessel Burman auf. Zeugen: Godeke Travelmannynch, Bernd Warendorp, Kerstian Kercherinch, Hinrich Marquardinch, Godeke de botmester.
Archivale
Verweis: MUB 1, Nr. 355
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.