Konrad Bürcker aus Weilheim, zu Tübingen gef., weil er einen von seinem Sohn Urban im württembergischen Forst angeschossenen Hirsch auf dessen Bitte bei Nacht in seine Scheuer nach Derendingen gebracht und getötet hatte, strenger Strafe verfallen, jedoch nach einiger Zeit in Ansehung seines Alters begnadigt und mit der Auflage entlassen, seine Gefängnisatzung, alle Unkosten und eine Strafe von 20 lb h zu bezahlen, sich künftig jeglichen Waidwerks zu enthalten, keine Büchse zu gebrauchen und Wildfrevel anderer anzuzeigen, gelobt eidlich, diese Bestimmungen zu halten, und schwört U.