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Münchener Vertrag mit Österreich vom 14.4.1816
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NL Montgelas Maximilian Nachlass Montgelas, Maximilian
Nachlass Montgelas, Maximilian >> 3. Amtliche und Handakten >> 3.2. Bündnisse und Territorialfragen
1816
enthält u.a.: Enthält: Verhältnisse zwischen Bayern und Österreich in Bezug auf den täglichen Verkehr der wechselseitigen Untertanen; Über die Evaluation von Salzburg, des Inn- und Hausruckviertels und der jenseits des Rheins gelegenen Landesdistrikte, mit den Anlagen: Vergleichende Übersicht des österreichischen und bayerischen Anschlags des Renten-Ertrags des ehemaligen Fürstentums Salzburg, des Innviertels und des Hausruckviertels, und Bemerkungen über die Evaluation der am linken Rheinufer gelegenen und der Krone Bayern zum Austausch angebotenen Landesteile
Amtsbücher / Akten
fre
Medium: A = Analoges Archivalie
Österreich, Münchener Vertrag
Salzburg, Fürstentum
Innviertel
Hausruckviertel
Rheinufer
München, Vertrag
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.