Abrechnung zwischen den Grafen Friedrich von Hohenlohe-Langenburg und Philipp von Hohenlohe-Neuenstein über die gemeinschaftlichen Hofkosten und Kammergefälle, wonach Graf Friedrich 9.000 Gulden zuviel empfing, weswegen dem Grafen Philipp so viel auf das Amt Döttingen verschrieben wurde, die Verschreibung aber pro donationem mortis von Graf Philipp versichert erhielt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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