König Ruprecht genehmigt den Kauf der Feste Helfenstein, der Stadt Geislingen mit Zöllen, Ungelten, Geleiten, Märkten, Dörfern und anderem Zubehör, der Burg und Stadt Albeck mit Dörfern, Weilern und Höfen durch die Stadt Ulm und erteilt den dortigen Vögten dieselbe Befügnisse, wie sie in Ulm selbst ausgeübt werden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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