Hans [Sürg] von und zu Sürgenstein, Achberg und Amtzell beurkundet, dass sich Martin Joler "in der Wolfenau", Sohn der bereits verstorbenen Eheleute Wolf Joler und Elisabeth Singenberger, gegen Zahlung einer Gebühr in nicht genannter Höhe, die empfangen zu haben er hiermit bestätigt, von seiner Leibherrschaft losgekauft hat. Auch namens seiner Nachkommen und Erben spricht der Aussteller genannten Martin von der Eigenschaft seines Leibes und Gutes los, entbindet ihn und seine Erben von den daraus abgeleiteten Verpflichtungen und Lasten, garantiert, von Leibeigenschafts wegen an ihn keinerlei Ansprüche und Forderungen mehr zu stellen, weder gerichtlich noch außergerichtlich, und erlaubt ihm, künftig bei Herren, Städten oder "andern orthen seins gefallens" Schutz und Schirm, Bürgerrecht oder auch erneute Eigenschaft anzunehmen, wobei er von seiner Seite keine Behinderung zu gewärtigen hat.