Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Herzog Friedrich zu Württemberg bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen Rappenau, das Schloss und das Dorf, "darunder gelegen", samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Württemberg behält sich das Öffnungsrecht vor.
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Herzog Friedrich zu Württemberg bekundet, dass er Reinhard von Gemmingen Rappenau, das Schloss und das Dorf, "darunder gelegen", samt allen Zugehörungen zu Mannlehen verliehen hat. Württemberg behält sich das Öffnungsrecht vor.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 442
Nr. 15; No 58
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 442
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 16. Jahrhundert >> Aussteller >> Weltliche Herrschaften >> Württemberg
1594 Juni 7 (uff zünsstag, den Acht unnd zweintzigsten Monats tag May)
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Stuttgart
Siegler: Aussteller mit seinem Sekret-Siegel
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel in Holzkapsel anhängend
Vermerke: Rückvermerk und Kanzleivermerke vorhanden.
Anmerkungen: Autor: Kurt Andermann
Bemerkung zur Datierung: Originaldatierung im st.a., umgerechnet in den st.n.