Wir, Mauritz, Graf zu Bentheim (Bentheimb), Tecklenburg, Steinfurt und Limburg, Herr zu Rheda, Wevelinghoven, Hoya, Alpen und Helffenstein, Erbvogt zu Köln p, bekundet, Johann, den ehelich geborenen Sohn von Gerd Frantzen und Enneken Wilkings, auf untertäniges Ansuchen in Gnaden aus der Leibeigenschaft entlassen zu haben. Johann verzichtet auf sein Kindsteil, die eigenhörige Stätte betreffend, und soll zufrieden sein mit dem, was man ihm vielleicht aus Gnaden gibt. Bei Zuwiderhandlung Verlust der erlangten Freiheit. Ankündigung der eigenhändigen Unterschrift des Ausstellers; der Graf hat den Brief versiegeln lassen. Mauritz Graf zu Bentheim ss. So geben Tecklenburg den 4/14 Junij 1661 1661 Juni 4 / 1661 Juni 14

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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