Wihelm Westphall, Domdekan in Paderborn, bekundet dem Edelherr
Bernhard [VII.] zur Lippe, dass er nicht der Besitzer der Grafschaft Pyrmont
sei und ihn jener im Streit um die Erblehnfolge nicht benachteiligt habe.
Sein Diener und Kaplan habe ihm nach dem Tod des Hoppe mitgeteilt, dass das
Lehen nach dem Aussterben der Grafen von Pyrmont an den Bischof von
Paderborn, der zur Zeit der Bischof von Köln ist, falle. Hinsichtlich des
Streits zwischen Bernhard und den von Quernheim wolle er seinen Bruder
verständigen, der ihm antworten werde.