Christian Gölterlin, Zimmermann zu Hagnau und ehemaliger Leibeigener der Kommende Altshausen, und Waldburga Weckerler, seine Ehefrau, ergeben sich freiwillig, wohlüberlegt und um ihres besseren Nutzens willen mit Leib und Gut und allen Kindern, die Waldburga ab jetzt gebären wird, in die Eigenschaft des Junkers Wolf Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute. Die Aussteller erklären sich einverstanden, dass Junker Wolf und dessen Erben künftig mit ihnen, ihren Nachkommen und ihrer aller Habe nach ihrem Willen verfahren, "schaffen vnd gebieten ... handeln, fürnemen, thun und lassen", und geloben, alles dasjenige "zethun, zevolntziehen [und zu] laisten" was leibeigenen Leuten ihren "Halsherren" nach Recht, Billigkeit und Gewohnheit schuldig sind.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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