Graf Rudolf von Hohenberg bekundet an Stelle und im Namen seines Oheims, Graf Johanns von Sulz, Hofrichter Kaiser Friedrichs [III.] auf dem Hof zu Rottweil, dass vor ihm die edle Frau Amaly, geb. von Weinsberg, mit Zustimmung ihres Ehemanns, des edlen Thoman von Falkenstein, und gemäß einer von ihr, ihrem Ehemann sowie von den Grafen Heinrich von Henneberg und Ludwig von Helfenstein besiegelten Verzichtsurkunde von 1460 Febr. 14 (Valentinstag) durch ihren Vogt Johann von Tengen, Graf zu Nellenburg, zugunsten ihres anwesenden Bruders Philipp d.J., Herr zu Weinsberg und Reichserbkämmerer, auf ihr ganzes väterliches und mütterliches Erbe verzichtet hat; sie verpflichtet ihren Bruder, ihr dafür 1.500 rheinische Gulden zu zahlen, und behält sich und ihren Erben im Falle des Aussterbens der Herren von Weinsberg das Erbrecht vor.