Dekret Nr. 21: Gesetzentwurf wegen einer Abänderung von § 2 des Gesetzes über die Wahlen für den Landtag vom 3. Dez. 1868 sowie Gesetzentwurf wegen der Wahlen für die 2. Kammer der Ständeversammlung sowie Petitionen dazu; Antrag des Abgeordneten Fräßdorf und Genossen auf Einführung des allgemeinen gleichen und direkten Wahlrechts bei den Landtagswahlen und Aufhebung des Landtagswahlgesetzes (vgl. Nr. 10270), Band 1