Vom Notar Engelbert Schmale von Werlle gefertigtes Instrument über eine von Herrn Johann Schade, der Rechte Lizentiaten, im Beisein des Herrn Goddert von Rasfelt, Domdekans zu Münster, vor dem Flecken Lüdinghausen auf dem Damm hinter dem Hagen bei des Drosten Johann von der Recke Kamp an der Stelle, wo der Gefangene Johann Holthuß freigelassen wurde, vorgebrachte Protestation des Domdekans über folgende Punkte: 1570 um Johannis habe Johann von der Recke zu Heeßen, Droste zu Werne und Inhaber des Hauses Wolfsberg, den zu Seppenrade gefangenen Johann Michels über den Damm vor Lüdinghausen nach dem Wolfsberg geführt und, da Damm und Wolfsberg innerhalb des Amts Lüdinghausen lägen, dadurch die Hoheit und Gerechtsame des Amtes verletzt. Solche Durchführungen, besonders von Gefangenen, die am Gericht zu Seppenrade peinlich bestraft werden sollten, seien zu Zeiten der Amtsinhaber Adolph von Bodelschwinge und Bernhard von Münster sowie des Domherrn Dietrich von der Recke, Inhabers des Wolfsbergs, nicht gestattet worden. Um solchen Übergriffen zu begegnen, sei Gerd Loeman, Vogt auf dem Wolfsberg, auf dem Haus Lüdinghausen festgesetzt und nur gegen Bürgschaft und Kaution Johanns von der Recke freigelassen worden. Könne dieser nicht sei Recht zur Führung Gefangener durch das Amt nachweisen, müsse Gerd sich wieder gefangen geben. Obwohl dieser Beweis noch nicht erbracht sei, habe Johann danach zwei gefangene Landsknechte nachts heimlich durch das Amt auf den Wolfsberg führen lassen. Neulich habe er außerdem heimlich nachts die Schnade seines Beifangs Seppenrade durch die Eingesessenen ohne Erlaubnis der übrigen Interessierten ziehen lassen und dabei die Grenzen des Amts besonders an den Stellen verletzt, wo sein Bruder Dietrich 2 Gefangene habe freilassen müssen. Nach Aufforderung Godderts hätten die Umstehenden danach bezeugt, daß der von Oersche Eigenhörige Holthuß an dieser Stelle und der Grube bei der Brücke auf dem Damm am Garten im Mersche durch Dietrich von der Recke freigelassen worden seien, daß der Weg auf dem Damm der Heiligentrachtweg derer von Lüdinghausen sei und daß, wie Caspar Asbecke gen. Bonenkamp und Hermann Niehuß angaben, nach einer vor etwa 30 Jahren durch die Witwe Hake zu Wolfsberg gezogenen Schnade der im Mersche am Ende des Dammes liegende Garten innerhalb der Grenzen Lüdinghausens geblieben sei. Über alle diese Punkte habe Goddert Instrumente erbeten. Zeugen: Johann thom Stene, Hermann Hulßhorst, Henrich Tier, Hermann Vogt, Bernd tho Wetten und Hans von Bullern, Eingesessene zu Lüdinghausen.