Engelhart von Tanne, Landrichter zu Nürnberg, fällt ein Urteil zugunsten von Bruder Marquard dem Zöllner von Rotenstein, Komtur des Deutschen Hauses zu Mergentheim und Pfleger der Ballei Franken, der durch seinen Anwalt (mit fürsprechen) gegen Herrn Konrad von Gromberg (Graumberch) klagt, wegen einem Gut zu Lauchheim (Laucheim), das mit Rotensol (Rotenselden) bezeichnet wird, dem Kirchensatz und weiteren Gütern zu Lauchheim, die der bereits erwähnte Herr Konrad von Grünberg an den Deutschen Orden verkauft hatte, und auf die Herr Heinrich vom Stein genannt vom Diemanstein (dymenstein) für seine Ehefrau Ansprüche geltend macht.