Bekundung der Städte Homberg und Wolfhagen betr. Güter in Mosheim
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Urk. 18, 624
Urk. 18, i s.d. um 1250
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1260-1269
[v.1268]
Ausf. Perg., die linke Hälfte durch Moder zherstört und aufgeklebt - Die Sg. fehlen
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: ---
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Städte Homberg und Wolfhagen bekunden, daß Heinrich von Steina (Steynaha) bei seinem Tod eine halbe Hufe in Mosheim unter Zustimmung seiner Miterben dem Stift Cappel zu neuem Geleucht für die Toten und deren Seelenheil übergeben hatte. Nun sei aber Florentius, Schultheiß in Wolfhagen (Wolfhain), Besitzer der 3 Hufen, deren Hälfte oben genannt wurde, als Teilhaber und Miterbe der Stiftung entgegengetreten, doch habe Bruder Konrad, Gästemeister (magister hospitum) zu Cappel, den Florentius zur Zustimmung bewegen können, die dieser zuerst in Wolfhagen in Gegenwart zahlreicher Zeugen beschwor, wobei auch seine Ehefrau und Kinder Verzicht leisteten (abrenunciantes iuri suo et manibus tradiderunt). und sodann in Homberg (Hoenberg) ebenfalls vor Zeugen wiederholte.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: ---
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Wolfhagen:
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich, Priester gen.(cognomine) Hun von Hasungen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Warmund
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ernst von Gran
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rüdiger von Lohre (Lare) und sein Bruder Konrad
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Homberg:
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Hartmann von Sondheim (Suntheim)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ditmar Bittersol
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die B rüder Wigand und Eberhard
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bedrtold von Ulmes (Olbize)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rentwig von Borken
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Volpert Voszal
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ditmar von Hersfeld
Vermerke (Urkunde): Zeugen: H. Store
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siegfried Böhm (Beheim)
Vermerke (Urkunde): Siegler: die beiden ausstellenden Städte
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 123v, daraus die obigen Angaben ergänzt
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Spieskappel (wie Nr.1) S.232
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Die Städte Homberg und Wolfhagen bekunden, daß Heinrich von Steina (Steynaha) bei seinem Tod eine halbe Hufe in Mosheim unter Zustimmung seiner Miterben dem Stift Cappel zu neuem Geleucht für die Toten und deren Seelenheil übergeben hatte. Nun sei aber Florentius, Schultheiß in Wolfhagen (Wolfhain), Besitzer der 3 Hufen, deren Hälfte oben genannt wurde, als Teilhaber und Miterbe der Stiftung entgegengetreten, doch habe Bruder Konrad, Gästemeister (magister hospitum) zu Cappel, den Florentius zur Zustimmung bewegen können, die dieser zuerst in Wolfhagen in Gegenwart zahlreicher Zeugen beschwor, wobei auch seine Ehefrau und Kinder Verzicht leisteten (abrenunciantes iuri suo et manibus tradiderunt). und sodann in Homberg (Hoenberg) ebenfalls vor Zeugen wiederholte.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: ---
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Wolfhagen:
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Dietrich, Priester gen.(cognomine) Hun von Hasungen
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Warmund
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ernst von Gran
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rüdiger von Lohre (Lare) und sein Bruder Konrad
Vermerke (Urkunde): Zeugen: in Homberg:
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Heinrich Schultheiß
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ritter Hartmann von Sondheim (Suntheim)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ditmar Bittersol
Vermerke (Urkunde): Zeugen: die B rüder Wigand und Eberhard
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Bedrtold von Ulmes (Olbize)
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Rentwig von Borken
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Volpert Voszal
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Ditmar von Hersfeld
Vermerke (Urkunde): Zeugen: H. Store
Vermerke (Urkunde): Zeugen: Siegfried Böhm (Beheim)
Vermerke (Urkunde): Siegler: die beiden ausstellenden Städte
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 123v, daraus die obigen Angaben ergänzt
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List: Spieskappel (wie Nr.1) S.232
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ