1599 Mai 7 - Schloß Ellwangen Wolfgang, Propst zu Ellwangen, nimmt Martin Frewd in seinen Verspruch und Schirm mit Leib und Gut, besonders mit dem Seldengütlein, Haus und Stadel, im Dorf Pfahlheim unterhalb der Kirche gelegen, das Frewd von Samuel Ringler, ellwangischem Vogt zu Rötlen, erkauft hat und das früher ein Gärtlein war. Frewd ist dafür jährlich 5 ß hl Versprechgeld und 1 Fastnachtshuhn schuldig. Die Selde hatte früher zu einem der Propstei mannlehenbaren Gut gehört; Propst Albrecht <I.> hat durch Urkunde vom 22. Feb. 1486 (St. Peterstag Stuelfeir) gegenüber denen, die Haus und Stadel erbaut haben, auf die Lehenschaft verzichtet. Frewd und seine Erben haben deshalb außer dem Versprechgeld 5 ß hl Weglöse und 5 ß hl Handlohn zu zahlen, sooft die Selde veräußert wird. Sr.: der A. (unnser Secreth) Ausf. Perg., besch. - 1 Sg. abg., Siegelkapsel o. Deckel anh. - U.: der A. - Rv.: Schirmbrief ...; Hans Naglers zu Pfahlheim sel. nachgelassene Erben gegen Leonhardt Schelman verkhaufft den 13. Augusti 1681. Verfertiget und eingetragen ASig.: B 397 Bü. 451 Restauriert: P 90/53

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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