Die Äbtissin Berta gelobt, dem Konvent 25 Mark und 4 Schillinge, 22 Malter und 2 Maß Weizen sowie 15 Schweine zu zahlen, und zwar 15 Tage nach Walburgis [1.5.] 5 Mark und 4 Schillinge, am Tag nach Jakobi [15.7.] 10 und an Martini 10 Mark sowie die genannten Schweine, an Maria Geburt [8.9.] den Weizen. Sollte dies nicht geschehen, dann darf der Konvent bis zur Begleichung der Schuld vom Gottesdienst zurückstehen (cessabit a divinis). - Es siegelt die Ausstellerin. Datum a.d. 1263, in vigilia purificationis.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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