Hieronymus Stoer, Gastgeb zu Leinberg, verpflichtet sich gegenüber dem Rat zu Nürnberg in die "Rib" mit Stube, welche dieser ihm auf sein bisher eingädiges Haus aufzusetzen in widerruflicher Weise gestattet hatte, keinen Beständner einzunehmen sondern die Stube nur zur Bewirtung der Gäste bei Hochzeiten etc. zu verwenden. - Siegler: Georg Starck, Pfleger und Burgkhard Löffelholtz, Kastner des gemeinen Almosens zu Nürnberg, als Eigenherren.