Melsungen 1535 April 5 (montag nach quasimodo geniti).Bürgermeister und Rat der Stadt Melsungen entsprechen einer Verordnung des Landesherren über die Verwendung vormals geistlicher Lehen und bestimmen, dass die Güter, die vormals der Frühmesse zugedacht waren, nun wieder zu schoßpflichtigen Bürgergütern gemacht werden. Die 450 Gulden sollen als Wiederkaufssumme ausgegeben und die jährlichen Einnahmen für das Studium armer Bürgerkinder oder andere christliche Zwecke verwendet werden. Auf ihre Bitte siegelt Landgraf Philipp von Hessen.Original, Pergament, deutsch